Informativ.

transparent.

bewusst.

Mindestanfor­derungen für Tierwohl­programme

Mit den Mindestanforderungen für die unterschiedlichen Haltungsformstufen schaffen wir einen festen Rahmen und eine eindeutige Zuordnung für Produzenten und Verbraucher.

Die Einhaltung der jeweiligen Mindestanforderungen und der darüberhinausgehenden Programm-Kriterien wird durch die eingeordneten Programme streng kontrolliert. So können wir eine größtmögliche Sicherheit für den Handel und den Verbraucher gewährleisten.

Unten finden Sie die Mindestanforderungen der jeweiligen Haltungsformstufe pro Tierart, wie sie derzeit während der Umstellung von der 4stufigen auf die 5stufige Haltungsformkennzeichnung gelten. Weitere Details zu der Umstellung finden Sie hier.

Programm
Platz

Mindestfläche Laufstall/Tier:

bis 150 kg Mindestfläche

1,5 m²/Tier;

bis 220 kg 1,7 m²

bis 400 kg 1,8 m²

über 400 kg 2,2m²

Mindestfläche Laufstall/Tier:

bis 150 kg Mindestfläche

1,5 m²/Tier;

bis 220 kg 1,8 m²

bis 400 kg 2,5 m²

über 400 kg 3m²

Mindestfläche Laufstall/Tier:

bis 150 kg Mindestfläche

1,5 m²/Tier;

bis 220 kg 2 m²

bis 400 kg 3 m²

über 400 kg 4m²

Mindestfläche Laufstall/Tier:

bis 150 kg Mindestfläche

1,5 m²/Tier;

bis 220 kg 2,5 m²

bis 400 kg 4 m²

über 400 kg 5m² aber mind. 1m²/100 kg

Mindestfläche Laufstall/Tier:

bis 100 kg 1,5 m²;

bis 200 kg 2,5 m²;

bis 350 kg 4 m²;

über 350 kg 5 m², aber mind. 1 m²/100 kg

Haltung

Stallhaltung; möglichst Laufstallhaltung

Anbindehaltung

Laufstallhaltung
oder für Ochsen & Färsen: Kombinationshaltung1 mit Weidegang (mind. 120 Tage à 2 h) bzw. mit Laufhof oder Bewegungsbucht mit mind. 4,5m² / Tier. Die Bewegungsfläche muss aus mindestens 16 m² zusammenhängender Fläche bestehen.

Für Bullen: keine Anbindehaltung

Laufstallhaltung mit ganzjährig nutzbarem Laufhof (mind. 3 m²/Tier im Laufhof)

oder Laufstallhaltung mit Weidegang (mind. 120 Tage / 6 h)

oder Offenfront­laufstall

keine Anbindehaltung

Laufstallhaltung mit ständigem Zugangs zu Auslauf:
Laufhof (mind. 3m²/Tier)

oder Weide

Keine Anbindehaltung

Laufstallhaltung mit Auslauf

oder Weide

Keine Anbindehaltung*

Enthornung der Kälber – falls auf dem Betrieb praktiziert
<6 Wochen: durch Landwirt, mit Schmerzlinderung
<6 Wochen: durch Landwirt, mit Schmerzlinderung
<6 Wochen: durch Landwirt, mit Schmerzlinderung
Enthornung nur im Ausnahmefall auch bei <6 Wochen alten Kälbern nur nach Betäubung durch Tierarzt mit Schmerzlinderung
Enthornung nur im Ausnahmefall auch bei <6 Wochen alten Kälbern nur nach Betäubung durch Tierarzt mit Schmerzlinderung
Fütterung
ausschließlich QS-zugelassene bzw. QS-anerkannte Futtermittel
ausschließlich QS-zugelassene bzw. QS-anerkannte Futtermittel
Futtermittel ohne Gentechnik während der Mastphase, mindestens jedoch 6 Monate vor der Schlachtung

– Futtermittel ohne Gentechnik 

– mind. 60 % der Futtermittel aus
dem eigenen Betrieb bzw. aus
der Region

– mind. 60 % der Trockenmasse
frisches, getrocknetes oder
siliertes Raufutter in der Tagesration während der Mastphase

mindestens jedoch 6 Monate vor der Schlachtung

– Ausschließlich Futtermittel ohne Gentechnik

– Futtermittel müssen aus ökologischer Erzeugung stammen

– mind. 70 % Futtermittel aus dem eigenen Betrieb bzw. aus der Region

– mind. 60 % der Trockenmasse frisches, getrocknetes oder siliertes Raufutter in der Tagesration

Tiergesundheits­monitoring

1. Befunddaten­erfas­sung am Schlachthof (Eingabe in QS-Datenbank)

2. qualifiziertes Antibiotika­monitoring (Eingabe in QS-Datenbank)

1. Befunddaten­erfas­sung am Schlachthof (Eingabe in QS-Datenbank)

2. qualifiziertes Antibiotika­monitoring (Eingabe in QS-Datenbank)

1. Befunddatenerfas­sung am Schlachthof

2. qualifiziertes Antibiotikamonitoring

Erfassung in einer zentralen Datenbank vergl. der QS-Systematik

1. Befunddatenerfas­sung am Schlachthof

2. qualifiziertes Antibiotikamonitoring

Erfassung in einer zentralen Datenbank vergl. der QS-Systematik

Prüfrhythmus2
Kontrolle aller Betriebe durch neutrale Zertifizierungsstellen, nach QS Prüfsystematik
Kontrolle aller Betriebe durch neutrale Zertifizierungsstellen, nach ITW Prüfsystematik
Kontrolle aller Betriebe durch neutrale Zertifizierungsstellen, mindestens einmal jährlich
Kontrolle aller Betriebe durch neutrale Zertifizierungsstellen, mindestens einmal jährlich
Amtliche Kontrolle aller Betriebe gemäß EU-Öko-Verord­nung bzw. Anbau­verband, mindestens einmal jährlich
Verpflichtende Programm­teilnahme
QS oder als vergleichbar anerkannt
ITW oder als vergleichbar anerkannt
Teilnahme an einem in der Haltungsform registriertem Programm

Nach EU-Öko Verordnung zertifiziert

Oder gemäß den Anforderungen der ökologischen Anbauverbände, die einen höheren Quali­täts­standard garantieren als die EU-Öko Verordnung.

Ergänzende Hinweise

*Nach EU-Öko Verordnung ist eine Kombinationshaltung (= saisonale Anbindehaltung) in bestimmten Fällen zulässig

¹ Übergangslösung; mittelfristig wird angestrebt, die Anbindehaltung nur in Kombination mit saisonaler Weidehaltung zu akzeptieren.

2 Gilt für alle Programme die neu eingestuft werden. Die Einstufung der Programme hat eine Laufzeit von 3 Jahren. Spätestens nach Ablauf dieser 3 Jahre müssen alle Programme die Mindestanforderungen zum Prüfrhythmus erfüllen.

Tiere müssen mind. 6 Monate vor der Schlachtung unter diesen Bedingungen gehalten werden

Programm
Platz

Mindestfläche /Tier
• 30-50 kg: 0,5 m²
• 50-110 kg: 0,75 m²
• Über 110 kg: 1,0 m²

Mindestfläche /Tier
• 30-50 kg: 0,563 m²
• 50-110 kg: 0,844 m²
• Über 110 kg: 1,125 m²

Mindestfläche /Tier


Offenfrontstall1:
• 30-50 kg: 0,7 m²
• 50-120 kg 1,3 m²
• Über 120 kg: 1,5 m²


Stall mit Auslauf²:
• 30-50 kg 0,7 m²
• 50-120 kg 1,1 m²
• Über 120 kg: 1,4 m²

Mindestfläche /Tier²
• 30-50 kg: 0,75 m²,
davon 0,25 m² im
Auslauf
• 50-120 kg: 1,5 m²,
davon 0,5 m² im
Auslauf
• Über 120 kg: 2,3 m²,
davon 0,8 m² im
Auslauf

Mindestfläche /Tier
< 110 kg: 1.3 m² im Stall und 1 m² Auslauffläche • > 110 kg: 1,5 m² im Stall
und 1,2 m² Auslauffläche

Haltung
Stallhaltung
Stallhaltung mit Buchtenstrukturierung, mind. 3 Elemente pro Bucht
Stallhaltung mit Außenklimareizen: Offenfrontstall oder Stall mit ständigem Zugang zu Auslauf
Stallhaltung mit ständigem Zugang zu Auslauf oder Freilandhaltung
Stallhaltung mit ständigem Zugang zu Auslauf oder Freilandhaltung
Beschäftigung
organisches, rohfaserreiches Be­schäf­tigungs­material

organisches, rohfaserreiches Be­schäf­tigungs­material

zusätzlich Raufutter

• organisches, rohfaserreiches Beschäftigungsmaterial
• zusätzlich Stroh (als Einstreu oder Raufutter) oder vergleichbares
Material

• organisches, rohfaserreiches Beschäftigungsmaterial • zusätzlich Stroh (als Einstreu oder Raufutter) oder vergleichbares Material

• organische Beschäftigungsmaterial: Stroh oder vergleich­bare Substrate
• Wühlmaterial im Auslauf

Fütterung
ausschließlich QS-zugelassene bzw. QS-anerkannte Futtermittel
ausschließlich QS-zugelassene bzw. QS-anerkannte Futtermittel

• Futtermittel ohne Gen­tech­nik
Oder
• regionale Futtermittel

 

während der gesamten Mastphase

• Futtermittel ohne Gen­tech­nik
• mind. 20 % Futtermittel aus dem eigenen Betrieb bzw. aus der Region

 

während der gesamten Mastphase

• ausschließlich Futter­mittel ohne Gentechnik
• Futter muss aus öko­logisch­er Erzeugung stammen
• Min. 30 % Futter­mittel aus dem eigenen Betrieb bzw. aus der Region

Tiergesundheits­monitoring

1. Teilnahme am QS-Befund­daten­moni­toring oder an einem von QS als vergleichbar anerkannten Monitoring


2. Teilnahme am QS-Antibiotika­monitoring oder an einem von QS als vergleichbar anerkannten  Monitoring

1. Teilnahme am QS-Befund­daten­moni­toring oder an einem von QS als vergleichbar anerkannten Monitoring


2. Teilnahme am QS-Antibiotika­monitoring oder an einem von QS als vergleichbar anerkannten  Monitoring

1. Teilnahme an einem Befund­daten­monitoring

 

2. Teilnahme an einem
Antibiotika­monitoring

 

Für beide gilt:
Zentrale Erfassung, Auswertung, Bench­marking & Rück­kopplung vergl. der QS-Systematik

1. Befunddatenerfas­sung am Schlachthof

2. qualifiziertes Antibio­tikamonitoring

Erfassung in einer zentralen Datenbank vergl. der QS-Systematik

Prüfrhythmus1
Kontrolle aller Betriebe durch neutrale Zertifizierungsstellen, nach QS Prüfsystematik
Kontrolle aller Betriebe durch neutrale Zertifizierungsstellen, nach ITW Prüfsystematik
Kontrolle aller Betriebe durch neutrale Zertifizierungsstellen, nach ITW-Prüfsystematik
Kontrolle aller Betriebe durch neutrale Zertifizierungsstellen, nach ITW-Prüfsystematik
Amtliche Kontrolle aller Betriebe gemäß EU-Öko-Verordnung bzw. Anbauverband, mindestens einmal jährlich
Voraussetzungen
Lieferberechtigung der Betriebe für QS oder einen von QS als vergleichbar anerkannten Standard
Lieferberechtigung der Betriebe für ITW oder einen von ITW als vergleichbar anerkannten Standard
Lieferberechtigung der Betriebe für ein in der Haltungsform registriertes Programm
Auch bei Anerkennungen von Programmen untereinander müssen diese Programme für die jeweilige Haltungsformstufe registriert sein.

Als Basis setzt das Programm entweder eine Lieferberechtigung der Betriebe für ITW oder einen von ITW als vergleichbar anerkannten Standard voraus.
Oder das Programm definiert vergleichbare Anforderungen und lässt diese über die eigenen Audits kontrollieren.
Lieferberechtigung der Betriebe nach EU-Öko Verordnung oder gemäß den Anforderungen der ökologischen Anbauverbände, die einen höheren Qualitätsstandard garantieren als die EU-Öko Verordnung.
Ergänzende Hinweise

1Im Offenfrontstall kann den Tieren eine geringere uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche (dieselbe wie in einem Stall mit Auslauf) zur Verfügung gestellt werden, soweit Gründe des Tierschutzes nicht entgegenstehen.

 

2Eine Anrechnung des Auslaufes auf die Mindestfläche ist nur möglich, wenn dieser ständig zur Verfügung steht.
(z.B. so gestaltet ist, dass er auch im Tierseuchenfall nicht geschlossen werden muss).

 

Diese aktualisierten Anforderungen gelten ab sofort für die Einstufung neuer Programme,
Bestandsprogramme müssen die Anforderungen spätestens ab dem 1.Juni 2025 umsetzen.

Programm
Platz

max. 58 kg/m² Hähne

max. 52 kg/m² Hennen

max. 53 kg/m² Hähne

max. 48 kg/m² Hennen

(mind. 10 % mehr Platz)

max. 41 kg/m² Hähne

max. 37 kg/m² Hennen

(mind. 30 % mehr Platz)

max. 21 kg/m²

(mind. 60 % mehr Platz)

max. 21 kg/m²

 

max. 2.500 Puten im Stall

Haltung
Stallhaltung
Stallhaltung
Stallhaltung mit ständigem Zugang zu Außen­klimabereich

Stallhaltung mit Zugang zu Freigelände während mind. 1/3 der Lebenszeit.

Die Fläche muss überwiegend bewachsen sein.

Strukturelemente müssen den Tieren Unterschlupf bieten.

Stallhaltung mit Zugang zu Freigelände während mindestens 1/3 der Lebenszeit., wann immer die Witterung es erlaubt.

 

Pro Tier min. 10 m² im Auslauf.

 

Die Fläche muss überwiegend bewachsen sein.

 

Strukturelemente müssen den Tieren Unterschlupf bieten

Beschäftigung
Trockene Einstreu, die zum Picken, Scharren und Staubbaden geeignet ist

Zusätzliches Be­schäf­ti­gungs­­material aus veränderbarem und sich verbrau­chen­dem Material wie z.B. Stroh, Picksteine.

 

Je angefangener 400 m² mind. 1 Gegen­stand

Zusätzliches Be­schäf­ti­gungs­material aus veränderbarem und sich verbrauchen­dem Material wie z.B. Stroh, Picksteine.

 

Je angefangene 400m²
mind. 2 Gegen­stände

 

oder pro 2.000 Tiere mind. 3 Stroh- oder Heuballen und pro
1.000 Tiere 1 Pickgegenstand

Zusätzliches Einstreu in Form von Stroh, Holzspänen, Sand oder Torf auf mind. 1/3 der Stallfläche
Zusätzliches Einstreu in Form von Stroh, Holzspänen, Sand oder Torf auf mind. 1/3 der Stallfläche
Zuchtlinie
Grundsätzlich robuste und gesunde Zuchtlinien
Grundsätzlich robuste und gesunde Zuchtlinien

Grundsätzlich robuste und gesunde Zuchtlinien

Langsam wachsende Rasse (Gewichts­zunahme max. 110 g/Tag)

oder schnell wachsende Rassen bei Einhaltung des Mindest­schlachtalters von 140 Tagen (Hähne) bzw. 100 Tagen (Hennen).

Grundsätzlich robuste und gesunde Zuchtlinien

 

Langsam wachsende Rasse (Gewichts­zunahme max. 110 g/Tag)

 

oder schnell wachsende Rassen bei Einhaltung des Mindest­schlachtalters von 140 Tagen (Hähne) bzw. 100 Tagen (Hennen).

Grundsätzlich robuste und gesunde Zuchtlinien

Langsam wachsende Rasse (Gewichts­zunahme max. 110 g/Tag)

oder schnell wachsende Rassen bei Einhaltung des Mindest­schlachtalters von 140 Tagen (Hähne) bzw. 100 Tagen (Hennen).

Fütterung
ausschließlich QS-zugelassene bzw. QS-anerkannte Futtermittel
ausschließlich QS-zugelassene bzw. QS-anerkannte Futtermittel

Futtermittel ohne Gentechnik während der gesamten Mastphase, mindestens jedoch 10 Wochen vor der Schlachtung

– Futtermittel ohne Gentechnik

 

– Mind. 20% aus dem eigenen Betrieb bzw. aus der Region während der gesamten Mastphase,

 

mindestens jedoch 10 Wochen vor der Schlachtung

ausschließlich Futtermittel ohne Gentechnik

 

Futtermittel aus ökologischer Erzeugung

 

Mind. 30% vom eigenen Betrieb, oder aus der Region.

Tiergesundheits­monitoring

1. Befunddaten­erfassung am Schlachthof (Eingabe in QS-Datenbank)

2. qualifiziertes Antibiotika­monitoring (Eingabe in QS-Datenbank)

1. Befunddaten­erfassung am Schlachthof (Eingabe in QS-Datenbank)

2. qualifiziertes Antibiotika­monitoring (Eingabe in QS-Datenbank)

1. Befunddatenerfassung am Schlachthof

2. qualifiziertes Antibiotikamonitoring

Erfassung in einer zentralen Datenbank vergl. der QS-Systematik

1. Befunddatenerfassung am Schlachthof

2. qualifiziertes Antibiotikamonitoring

Erfassung in einer zentralen Datenbank vergl. der QS-Systematik

Prüfrhythmus1
Kontrolle aller Betriebe durch neutrale Zertifizierungsstellen, nach QS Prüfsystematik
Kontrolle aller Betriebe durch neutrale Zertifizierungsstellen, nach ITW Prüfsystematik
Kontrolle aller Betriebe durch neutrale Zertifizierungsstellen, mindestens einmal jährlich
Kontrolle aller Betriebe durch neutrale Zertifizierungsstellen, mindestens einmal jährlich
Amtliche Kontrolle aller Betriebe gemäß EU-Öko-Verordnung bzw. Anbauverband, mindestens einmal jährlich
Verpflichtende Programm­teilnahme
QS oder als vergleichbar anerkannt
Initiative Tierwohl oder als vergleichbar anerkannt
Teilnahme an einem in der Haltungsform registriertem Programm
Nach EU-Öko Verordnung zertifiziert Oder gemäß den Anforderungen der ökologischen Anbauverbände, die einen höheren Qualitätsstandard garantieren als die EU-Öko Verordnung.
Ergänzende Hinweise

Gilt für alle Programme die neu eingestuft werden. Die Einstufung der Programme hat eine Laufzeit von 3 Jahren. Spätestens nach Ablauf dieser 3 Jahre müssen alle Programme die Mindestanforderungen zum Prüfrhythmus erfüllen.

Programm
Platz
max. 39 kg/m²
max. 35 kg/m²

max. 25 kg/m²

oder max. 29 kg/m² bei einem Stall mit Kaltscharraum

max. 21 kg/m²
max. 21 kg/m²
Haltung
Stallhaltung
Stallhaltung
Stallhaltung mit ständigem Zugang zu Außen­klimabereich

Stallhaltung mit Zugang zu Freigelände während mind. 1/3 der Lebenszeit.

Die Fläche muss überwiegend bewachsen sein.

Strukturelemente müssen den Tieren Unterschlupf bieten.

Stallhaltung mit Zugang zu Freigelände, wann immer die Witterung es zulässt, während, min. 1/3 der Lebenszeit.

 

Pro Tier min. 4 m² (bei festen Ställen), 2,5 m² (bei mobilen Ställen) im Auslauf

 

Die Fläche muss überwiegend bewachsen sein.

 

Strukturelemente müssen den Tieren Unterschlupf bieten.

Beschäftigung
Trockene Einstreu, die zum Picken, Scharren und Staubbaden geeignet ist

Zusätzliches Beschäftigungs­material aus veränderbarem und sich verbrauchendem Material wie z.B. Stroh, Picksteine.

 

Je angefangener 150 m² mind. ein Gegenstand

Zusätzliches Beschäftigungs­material aus veränderbarem und sich verbrauchendem Material wie z.B. Stroh, Picksteine.

 

Je angefangener 150 m² mind. 2 Gegenstände

 

oder pro 2000 Tiere mind. 3 Stroh- oder Heuballen und pro 1000 Tiere 1 Pickgegenstand

Zusätzliches Einstreu in Form von Stroh, Holzspänen, Sand oder Torf auf mind. 1/3 der Stallfläche
Zusätzliches Einstreu in Form von Stroh, Holzspänen, Sand oder Torf auf mind. 1/3 der Stallfläche
Zuchtlinie
Grundsätzlich robuste und gesunde Zuchtlinien
Grundsätzlich robuste und gesunde Zuchtlinien

Grundsätzlich robuste und gesunde Zuchtlinien

langsam wachsende Rasse (Gewichts­zunahme max. 45g/Tag, mit Gait Score-Untersuchung auch 51g/Tag möglich)

oder schnell wachsende Rassen bei Einhaltung des Mindest­schlachtalters von 81 Tagen

Grundsätzlich robuste und gesunde Zuchtlinien.

Langsam wachsende Rasse (Gewichts­zunahme max. 45g/Tag)

oder schnell wachsende Rassen bei Einhaltung des Mindest­schlachtalters von 81 Tagen.

Grundsätzlich robuste und gesunde Zuchtlinien.

Langsam wachsende Rasse (Gewichts­zunahme max. 45g/Tag)

oder schnell wachsende Rassen bei Einhaltung des Mindest­schlachtalters von 81 Tagen.

Fütterung
ausschließlich QS-zugelassene bzw. QS-anerkannte Futtermittel
ausschließlich QS-zugelassene bzw. QS-anerkannte Futtermittel
Futtermittel ohne Gentechnik während der gesamten Mastphase

Futtermittel ohne Gentechnik

 

mind. 20% aus dem eigenen Betrieb bzw. aus der Region während der gesamten Mastphase

ausschließlich Futtermittel ohne Gentechnik

 

Futtermittel aus ökologischer Erzeugung

 

Min. 30% aus dem eigenen Betrieb bzw. der Region.

Tiergesundheits­monitoring

1. Befunddaten­erfassung am Schlachthof (Eingabe in QS-Datenbank)

2. qualifiziertes Antibiotika­monitoring (Eingabe in QS-Datenbank)

1. Befunddaten­erfassung am Schlachthof (Eingabe in QS-Datenbank)

2. qualifiziertes Antibiotika­monitoring (Eingabe in QS-Datenbank)

1. Befunddaten­erfassung am Schlachthof

 

2. qualifiziertes Antibiotikamonitoring

 

Erfassung in einer zentralen Datenbank vergl. der QS-Systematik

1. Befunddaten­erfassung am Schlachthof

 

2. qualifiziertes Antibiotikamonitoring

 

Erfassung in einer zentralen Datenbank vergl. der QS-Systematik

Prüfrhythmus1
Kontrolle aller Betriebe durch neutrale Zertifizierungsstellen, nach QS Prüfsystematik
Kontrolle aller Betriebe durch neutrale Zertifizierungsstellen, nach ITW Prüfsystematik
Kontrolle aller Betriebe durch neutrale Zertifizierungsstellen, mindestens einmal jährlich
Kontrolle aller Betriebe durch neutrale Zertifizierungsstellen, mindestens einmal jährlich
Amtliche Kontrolle aller Betriebe gemäß EU-Öko-Verordnung bzw. Anbauverband, mindestens einmal jährlich
Verpflichtende Programm­teilnahme
QS oder als vergleichbar anerkannt
Initiative Tierwohl oder als vergleichbar anerkannt
Teilnahme an einem in der Haltungsform registriertem Programm
Nach EU-Öko Verordnung zertifiziert Oder gemäß den Anforderungen der ökologischen Anbauverbände, die einen höheren Qualitätsstandard garantieren als die EU-Öko Verordnung.
Ergänzende Hinweise

1 Gilt für alle Programme die neu eingestuft werden. Die Einstufung der Programme hat eine Laufzeit von 3 Jahren. Spätestens nach Ablauf dieser 3 Jahre müssen alle Programme die Mindestanforderungen zum Prüfrhythmus erfüllen.

Programm
Platz
max. 20 kg/m²
max. 20 kg/m²

max. 20 kg/m²

bzw. 25 kg/m² Stall­grund­fläche, wenn ständiger Zugang zu Freiflächen gegeben ist

max. 20 kg/m²
max. 21 kg/m²
Haltung

Stallhaltung

 

Systematische chi­rur­gische Eingriffe am Tier, wie das Kürzen von Schnäbeln oder Krallen, sind nicht erlaubt

Stallhaltung; mit Tageslicht (Fenster oder Licht­eintritts­band min. 3% der Stallgrundfläche)

 

Systematische chi­rur­gische Eingriffe am Tier, wie das Kürzen von Schnäbeln oder Krallen, sind nicht erlaubt

Offenfrontstall

 

oder Stallhaltung mit ständigem Zugang zu Wintergarten oder Freiflächen, für die gesamte Mastdauer

 

Die Freifläche muss bei einer Stallfläche von 25 kg/m² min. die Hälfte der Stallfläche betragen

 

Systematische chirurgische Eingriffe am Tier, wie das Kürzen von Schnäbeln oder Krallen, sind nicht erlaubt

Stallhaltung mit Zugang zu Freigelände für min. die Hälfte der Lebenszeit

Die Fläche muss überwiegend bewachsen sein

2m² Grünauslauf/Tier

Systematische chirurgische Eingriffe am Tier, wie das Kürzen von Schnäbeln oder Krallen, sind nicht erlaubt

Stallhaltung mit Zugang zu Freigelände für min. ein Drittel der Lebenszeit


Die Fläche muss überwiegend bewachsen sein

 

Pro Tier min. 4,5 m² im Auslauf

 

Systematische chirurgische Eingriffe am Tier, wie das Kürzen von Schnäbeln oder Krallen, sind nicht erlaubt

Beschäftigung
Trockene Einstreu, die zum Gründeln und zur Beschäftigung geeignet ist

Täglich frische Einstreu

 

Zusätzlich orga­nisches Be­schäf­tigungs­material;

 

Angebot in Raufen oder Netzen

Täglich frische Einstreu

 

Zusätzlich orga­nisches Be­schäf­tigungs­material;

 

Angebot in Raufen oder Netzen

Täglich frische Einstreu

 

Zusätzlich organisches Be­schäf­tigungs­material;

 

Angebot in Raufen oder Netzen

Mindestens ein Drittel der Bodenfläche muss mit Streumaterial in Form von Stroh, Holzspänen, Sand oder Torf bedeckt sein

Wasser
Nippeltränken oder vergleichbare Tränken

Zusätzliche Tränken, die ein Eintauchen des gesamten Kopfes erlauben (min. eine Tränke/250 Tiere)

Zusätzliche Tränken, die ein Eintauchen des gesamten Kopfes erlauben (min. eine Tränke/250 Tiere)

Zusätzliche zu den Tränken: Zugang zu offenem Wasser als Schwimmmöglichkeit z.B. Teich, Bach, See oder künstliches Wasserbecken (min. eine Wasserstelle/1.000 Tiere, min. 8 cm tief, und min. 1,2 m² groß)
Zusätzlich zu den Tränken: Zugang zu offenem Wasser als Schwimmmöglichkeit z.B. Teich, Bach, See oder künstliches Wasserbecken (vorausgesetzt Witterung und Hygienebedingungen gestatten dies)
Zuchtlinie
Grundsätzlich robuste und gesunde Zuchtlinien

Grundsätzlich robuste und gesunde Zucht­linien

min. Schlachtalter 35 Tage

Grundsätzlich robuste und gesunde Zucht­linien

min. Schlachtalter 42 Tage

Grundsätzlich robuste und gesunde Zucht­linien.

langsam wachsende Rasse

min. Schlachtalter 49 Tage

Grundsätzlich robuste und gesunde Zucht­linien.

langsam wachsende Rasse

min. Schlachtalter 49 Tage

Fütterung
ausschließlich QS-zugelassene bzw. QS-anerkannte Futtermittel
ausschließlich QS-zugelassene bzw. QS-anerkannte Futtermittel

– Futtermittel ohne Gentechnik 

 

– min. 70% Getreide-Anteil in der Ration

 

während der gesamten Mastphase

– Futtermittel ohne Gentechnik 

 

– min. 25% aus dem eigenen Betrieb bzw. aus der Region

 

– 75% Getreide-Anteil in der Ration

 

während der gesamten Mastphase

ausschließlich Futtermittel ohne Gentechnik

 

30% aus dem eigenen Betrieb bzw. aus der Region der Tagesration ist frisches, getrocknetes oder siliertes Raufutter beizugeben

Tiergesundheits­monitoring

1. Befunddaten­erfassung am Schlachthof (Eingabe in QS-Datenbank)

2. qualifiziertes Antibiotika­monitoring (Eingabe in QS-Datenbank)

1. Befunddaten­erfassung am Schlachthof (Eingabe in QS-Datenbank)

2. qualifiziertes Antibiotika­monitoring (Eingabe in QS-Datenbank)

1. Befunddaten­erfassung am Schlachthof

 

2. qualifiziertes Antibiotikamonitoring

 

Erfassung in einer zentralen Datenbank vergl. der QS-Systematik

1. Befunddaten­erfassung am Schlachthof

 

2. qualifiziertes Antibiotikamonitoring

 

Erfassung in einer zentralen Datenbank vergl. der QS-Systematik

Prüfrhythmus1
Kontrolle aller Betriebe durch neutrale Zertifizierungsstellen, nach QS Prüfsystematik
Kontrolle aller Betriebe durch neutrale Zertifizierungsstellen, nach ITW Prüfsystematik
Kontrolle aller Betriebe durch neutrale Zertifizierungsstellen, mindestens einmal jährlich
Kontrolle aller Betriebe durch neutrale Zertifizierungsstellen, mindestens einmal jährlich
Amtliche Kontrolle aller Betriebe gemäß EU-Öko-Verordnung bzw. Anbauverband, mindestens einmal jährlich
Verpflichtende Programm­teilnahme
QS oder als vergleichbar anerkannt
Initiative Tierwohl oder als vergleichbar anerkannt
Teilnahme an einem in der Haltungsform registriertem Programm
Nach EU-Öko Verordnung zertifiziert Oder gemäß den Anforderungen der ökologischen Anbauverbände, die einen höheren Qualitätsstandard garantieren als die EU-Öko Verordnung.
Ergänzende Hinweise

– Die Kriterien gelten jeweils für die Mast (ab dem 16. Lebenstag)
– Perforierte Böden oder Roste sind nur unterhalb der Tränken zulässig.


1 Gilt für alle Programme die neu eingestuft werden. Die Einstufung der Programme hat eine Laufzeit von 3 Jahren. Spätestens nach Ablauf dieser 3 Jahre müssen alle Programme die Mindestanforderungen zum Prüfrhythmus erfüllen.

Programm
Platz

Nutzbare Bodenfläche:
1.-4. Tier: 1.500 cm²/Tier
5.-10. Tier: 1.000 cm²/Tier
11.-24. Tier: 850 cm²/Tier
ab 25. Tier: 700 cm²/Tier

 

Zusätzlich muss eine erhöhte Ebene vorhanden sein: mind. 300 cm²/Tier

Nutzbare Bodenfläche:
1.-4. Tier: 1.650 cm²/Tier
5.-10. Tier: 1.100 cm²/Tier
11.-24. Tier: 935 cm²/Tier
ab 25. Tier: 700 cm²/Tier

 

Zusätzlich muss eine erhöhte Ebene vorhanden sein: mind. 300 cm²/Tier auf einer Höhe von mind. 27 cm.
Die Gesamtgröße der erhöhten Ebene darf max. 40% der nutzbaren Bodenfläche betragen.

Nutzbare Bodenfläche:
1.-4. Tier: 2.100 cm²/Tier
5.-10. Tier: 1.400 cm²/Tier
11.-24. Tier: 1.190 cm²/Tier
ab 25. Tier: 980 cm²/Tier

 

Zusätzlich muss eine erhöhte Ebene vorhanden sein: mind. 300 cm²/Tier auf einer Höhe
von mind. 27 cm.
Die Gesamtgröße der erhöhten Ebene darf max. 40% der nutzbaren Bodenfläche betragen.

Nutzbare Bodenfläche:
1.-4. Tier: 3.000 cm²/Tier
5.-10. Tier: 2.000 cm²/Tier
11.-24. Tier: 1.700 cm²/Tier
ab 25. Tier: 1.400 cm²/Tier

 

Zusätzlich muss eine erhöhte Ebene vorhanden sein: mind. 300 cm²/Tier auf einer Höhe von mind. 27 cm.
Die Gesamtgröße der erhöhten Ebene darf max. 40% der nutzbaren Bodenfläche betragen.

Nutzbare Stallfläche/ Tier (ohne Plattformen):

fester Stall: 2.000 cm²

mobiler Stall: 1.500 cm²

 

Zusätzlich muss eine erhöhte Ebene vorhanden sein: mind. 300 cm²/Tier auf einer Höhe von mind. 27 cm.

Die Gesamtgröße der erhöhten Ebene darf max. 40% der nutzbaren Bodenfläche betragen.

Haltung

Stallhaltung/Käfig­haltung

 

Mindestgröße nutzbare Bodenfläche: Gesetzlicher Mindeststandard von 8000 cm² je Haltungseinrichtung

Gruppenhaltung

 

Gruppengröße mind. 10 Kaninchen

 

Bucht nach oben offen, keine Drahtböden

 

Es müssen mind. 2 aufeinander folgende Hoppelsprünge ermöglicht werden. Deswegen sollte eine Seite nach Möglichkeit mindestens 1,8 m lang sein.

 

Min. 5% Tages­licht­einfall (bezogen auf die Stall­grund­fläche) für Neubauten (= Gebäude, die nach dem 11.08.2014 genehmigt oder in Nutzung genommen worden sind)

Gruppenhaltung mit Außenklima, z.B.: Wintergarten, Auslauf
Offenfront

 

Gruppengröße mind. 20 Kaninchen

 

Bucht nach oben offen, keine Drahtböden

 

Es müssen mind. 2 aufeinander folgende Hoppelsprünge ermöglicht werden. Deswegen sollte eine Seite nach Möglichkeit mindestens 1,8 m lang sein.

 

Minimal eingestreute Fläche: 0,05 m²/Tier

 

Strukturierte Umgebung mit Fress-, Ruhe- und Aufenthaltsbereich

 

Geeignete Versteckmöglichkeiten (Röhren/Höhlen)

Gruppenhaltung mit ständigem Zugang zu Auslauf/Weide 

Oder Freilandhaltung

 

Gruppengröße mind. 20 Kaninchen

 

Bucht nach oben offen, keine Drahtböden

 

Die Außenfläche in Einrichtungen mit festen Ställen muss so gebaut sein, dass erhöhte Plattformen in ausreichender Zahl, gleichmäßig über die Mindestfläche verteilt sind.

 

Mindestens 50% der Gesamtfläche in dauerhaft verfügbarem befestigten Außenbereich oder

 

Weidefläche: 10 kg/m² und 2m² Grünauslauf/Tier

 

Ganzjährig Auslauf/ Weidefläche: max. 3,3 kg/m²

 

Bei Weide-/ Freilandhaltung: Überdachte Fressstände und Nisthütten

 

Geeignete Versteck­möglichkeiten (Röhren/Höhlen)

 

Es müssen mind. 2 aufeinander folgende Hoppel­sprünge ermöglicht werden. Deswegen sollte eine Seite nach Möglichkeit mindestens 1,8 m lang sein

Gruppenhaltung mit ständigem Zugang zu Auslauf/Weide

Oder Freilandhaltung

 

Nutzbare Auslauffläche/ Tier (ohne Plattformen):

Fester Stall: 2.000 cm²

Mobiler Stall: 4.000 cm²

 

Trockene Verlege- und Ruhebereiche, keine perforierte Bauweise.

 

Geeignete Versteckmöglichkeiten (dunkel, Röhren/Höhlen)

 

Erhöhte Ebene (drinnen und draußen)

Beschäftigung
Jederzeit Zugang zu grob strukturiertem Raufutter/Heucobs und geeignetem Nagematerial z.B. Weichholz/Äste
Jederzeit Zugang zu grob strukturiertem Raufutter/Heucobs und geeignetem Nagematerial z.B. Weichholz/Äste
Jederzeit Zugang zu grob strukturiertem Raufutter/Heucobs und geeignetem Nagematerial z.B. Weichholz/Äste
Jederzeit Zugang zu grob strukturiertem Raufutter/Heucobs und geeignetem Nagematerial z.B. Weichholz/Äste

Jederzeit Zugang zu grob strukturiertem Raufutter, wenn nicht genug Gras vorhanden.

 

und geeignetem Nagematerial z.B. Weichholz/Äste

Zuchtlinie
Grundsätzlich robuste und gesunde Zuchtlinien
Grundsätzlich robuste und gesunde Zuchtlinien
Grundsätzlich robuste und gesunde Zuchtlinien
Grundsätzlich robuste und gesunde Zuchtlinien
Robuste und gesunde Zuchtlinien, die an die Haltung im Freien angepasst sind.
Fütterung
ausschließlich QS-zugelassene bzw. QS-anerkannte Futtermittel
ausschließlich QS-zugelassene bzw. QS-anerkannte Futtermittel

– QS-zugelassene bzw. QS-anerkannte Futter­mittel

 

– Futtermittel ohne Gentechnik

 

während der gesamten Mastphase

– QS-zugelassene bzw. QS-anerkannte Futtermittel (bei Zukauf) oder Bio/Öko-Futtermittel

 

– Futtermittel ohne Gentechnik 

 

– mind. 60% aus dem eigenen Betrieb bzw. aus der Region

 

während der gesamten Mastphase

ausschließlich Futtermittel ohne Gentechnik

 

Futtermittel aus ökologischer Erzeugung

 

mindestens 70% aus eigener Erzeugung oder der Region.

 

Grundfutter muss mindestens 60 % der Futtermittel ausmachen.

Tiergesundheits­monitoring
In dem jeweiligen Programm muss ein dokumentiertes Tiergesundheits­monitoring implementiert sein, welches die Befunddatenerfassung am Schlachthof, die Mortalitätsraten und den Antibiotikaeinsatz auf dem Betrieb beinhaltet.
In dem jeweiligen Programm muss ein dokumentiertes Tiergesundheits­monitoring implementiert sein, welches die Befunddatenerfassung am Schlachthof, die Mortalitätsraten und den Antibiotikaeinsatz auf dem Betrieb beinhaltet.
In dem jeweiligen Programm muss ein dokumentiertes Tiergesundheits­monitoring implementiert sein, welches die Befunddatenerfassung am Schlachthof, die Mortalitätsraten und den Antibiotikaeinsatz auf dem Betrieb beinhaltet.
In dem jeweiligen Programm muss ein dokumentiertes Tiergesundheits­monitoring implementiert sein, welches die Befunddatenerfassung am Schlachthof, die Mortalitätsraten und den Antibiotikaeinsatz auf dem Betrieb beinhaltet.
Prüfrhythmus1
Kontrolle aller Betriebe durch neutrale Zertifizierungsstellen, mindestens alle 3 Jahre
Kontrolle aller Betriebe durch neutrale Zertifizierungsstellen, mindestens einmal jährlich
Kontrolle aller Betriebe durch neutrale Zertifizierungsstellen, mindestens einmal jährlich
Kontrolle aller Betriebe durch neutrale Zertifizierungsstellen, mindestens einmal jährlich
Amtliche Kontrolle aller Betriebe gemäß EU-Öko-Verordnung bzw. Anbauverband, mindestens einmal jährlich
Verpflichtende Programm­teilnahme
Teilnahme an einem in der Haltungsform registriertem Programm

Nach EU-Öko Verordnung zertifiziert

 

Oder gemäß den Anforderungen der ökologischen Anbauverbände, die einen höheren Qualitätsstandard garantieren als die EU-Öko Verordnung.

Ergänzende Hinweise

– Die Tiere müssen die gesamte Zeit ab dem Absetzen bis zum Transport zur Schlachtung unter diesen Mindestbedingungen gehalten werden (gilt für alle Stufen).

 

1 Gilt für alle Programme die neu eingestuft werden. Die Einstufung der Programme hat eine Laufzeit von 3 Jahren. Spätestens nach Ablauf dieser 3 Jahre müssen alle Programme die Mindestanforderungen zum Prüfrhythmus erfüllen.

Programm
Platz
Laufstall mit Liegeboxen: Tier-Liegeplatzverhältnis 1:1

Laufstall mit Liegeboxen: Tier-Liegeplatzverhältnis 1:1

 

oder Laufstall ohne Liege-boxen: über 350 kg LG
Mindestfläche 4 m2/Tier
(Liege- und Lauffläche)

Laufstall mit Liegeboxen: Tier-Liegeplatzverhältnis 1:1

 

oder Laufstall ohne Liegeboxen

über 350 kg LG Mindestfläche

5 m2/Tier (Liege- und Lauffläche)

 

oder 1.000 m² Weidefläche/Tier

Laufstall mit Liegeboxen: Tier-Liegeplatzverhältnis 1:1

 

oder Laufstall ohne Liege-boxen: über 350 kg LG
Mindestfläche 6 m2/Tier

(Liege- und Lauffläche)

Laufstall mit Liegeboxen: Tier-Liegeplatzverhältnis 1:1

 

oder Laufstall ohne Liege-boxen: über 350 kg LG
Mindestfläche 6 m2/Tier

(Liege- und Lauffläche)

Haltung
Stallhaltung; möglichst Laufstallhaltung oder Kombinations­haltung
Laufstallhaltung   oder Kombinations-haltung1 mit Weidegang (mind. 120 Tage à 2 h) bzw. mit Laufhof oder Bewegungs­bucht mit mind. 4,5m² / Tier. Die Bewegungs­fläche muss aus min­des­tens 16 m² zusammen­hängen­der Fläche bestehen.

Laufstallhaltung mit ganzjährig nutzbarem Laufhof (mind. 3 m² /Tier im Laufhof)

oder Offenfront­laufstall

oder Laufstallhaltung mit Weidegang (mind. 120 Tage à 6 h)
keine Anbindehaltung

Laufstallhaltung mit ganzjährig nutz­barem Laufhof (mind. 3 m²/Tier im Laufhof)
und Weidegang (mind. 120 Tage à 6 h)

 

keine Anbinde­haltung

Laufstallhaltung
und Weidegang (Auslauf) wann immer es die Bedingungen zulassen.

 

Keine Anbindehaltung*

Enthornung der Kälber – falls auf dem Betrieb praktiziert
<6 Wochen: durch Landwirt, mit Schmerzlinderung
<6 Wochen: durch Landwirt, mit Schmerzlinderung
<6 Wochen: durch Landwirt, mit Schmerzlinderung

Enthornung nur im Ausnahmefall

auch bei <6 Wochen alten Kälbern nur nach Betäubung durch Tierarzt; mit Schmerzlinderung

Enthornung nur im Ausnahmefall auch bei <6 Wochen alten Kälbern nur nach Betäubung durch Tierarzt; mit Schmerzlinderung
Komfort- einrichtung
keine Vorgaben
Scheuer-Kratz-Bürste im Laufstall oder auf der Bewegungsfläche in der Kombihaltung
Im Laufstall: Scheuer-Kratz-Bürste
Im Laufstall: Scheuer-Kratz-Bürste
Fütterung
Ausschließlich QS-zugelassene bzw. QS-anerkannte Futtermittel
Ausschließlich QS-zugelassene bzw. QS-anerkannte Futtermittel
Es dürfen ausschließlich gentechnikfreie Futtermittel verwendet werden

Es dürfen ausschließlich gentechnikfreie Futtermittel verwendet werden.

 

mind. 60% der Futtermittel aus dem eigenen Betrieb bzw. aus der Region.

 

mind. 60% der Trockenmasse frisches, getrocknetes oder siliertes Raufutter in der Tagesration

Es dürfen ausschließlich gentechnikfreie Futtermittel verwendet werden

 

mind. 70 % der Futtermittel aus dem eigenen Betrieb bzw. aus der Region

 

Futtermittel müssen aus ökologischer Erzeugung stammen

 

mind. 60 % der Trockenmasse frisches, getrocknetes oder siliertes Raufutter in der Tagesration

Tiergesundheits­monitoring

1. Befunddaten­erfas­sung am Schlachthof (Eingabe in QS-Datenbank)

 

2. qualifiziertes Antibiotika­monitoring (Eingabe in QS-Datenbank)

 

Für beide gilt: verpflichtend für alle Betriebe spätestens 2026

1. Befunddaten­erfas­sung am Schlachthof (Eingabe in QS-Datenbank)

 

2. qualifiziertes Antibiotika­monitoring (Eingabe in QS-Datenbank)

1. Befunddaten­erfas­sung am Schlachthof

 

2. qualifiziertes Antibiotika­monitoring

 

Erfassung in einer zentralen Datenbank vergl. der QS-Systematik

1. Befunddaten­erfas­sung am Schlachthof

 

2. qualifiziertes Antibiotika­monitoring

 

Erfassung in einer zentralen Datenbank vergl. der QS-Systematik

Prüfrhythmus2
Kontrolle aller Betriebe durch neutrale Zertifizierungsstellen, nach QS Prüfsystematik
Kontrolle aller Betriebe durch neutrale Zertifizierungsstellen, nach ITW Prüfsystematik
Kontrolle aller Betriebe durch neutrale Zertifizierungsstellen, mindestens einmal jährlich
Kontrolle aller Betriebe durch neutrale Zertifizierungsstellen, mindestens einmal jährlich
Amtliche Kontrolle aller Betriebe gemäß EU-Öko-Verordnung bzw. Anbauverband, mindestens einmal jährlich
Verpflichtende Programm­teilnahme
Für Schlachtiere Lieferberechtigung in das QS-System erforderlich
ITW oder als vergleichbar anerkannt
Teilnahme an einem in der Haltungsform registriertem Programm
Nach EU-Öko VO zertifiziert oder gemäß den Anforderungen der ökologischen Anbauverbände, die einen höheren Qualitätsstandard garantieren als die EU-Öko Verordnung.
Ergänzende Hinweise

*Nach EU-Öko Verordnung ist eine Kombinationshaltung (= saisonale Anbindehaltung) in bestimmten Fällen zulässig

 

1 Übergangslösung; mittelfristig wird angestrebt, die Anbindehaltung nur in Kombination mit saisonaler Weidehaltung zu akzeptieren.

² Gilt für alle Programme, die neu eingestuft werden. Die Einstufung der Programme hat eine Laufzeit von 3 Jahren. Spätestens nach Ablauf dieser 3 Jahre müssen alle Programme die Mindestanforderungen zum Prüfrhythmus erfüllen.

 

Alle Tiere, die unter den Geltungsbereich des jeweiligen Programms fallen, müssen ab der Erstkontrolle unter den Bedingungen gehalten werden. Die Milch dieser Tiere darf erst nach der erfolgreichen Erstauditierung in dem entsprechenden Programm vermarktet werden.

Die Haltungsform-Kriterien können Sie HIER herunterladen.

Stand: November 2024

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